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   BFH, 25.09.2008 - VII B 49/08   

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https://dejure.org/2008,17377
BFH, 25.09.2008 - VII B 49/08 (https://dejure.org/2008,17377)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - VII B 49/08 (https://dejure.org/2008,17377)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2008 - VII B 49/08 (https://dejure.org/2008,17377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fehlgeschlagene Zustellung wegen angeordneter Postsperre; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    InsO § 99; ; FGO § 53 Abs. 1; ; FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; ZPO § 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Fehlgeschlagene Zustellung eines Schriftstücks an eine sich im Insolvenzverfahren befindende Person wegen angeordneter Postsperre; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII B 49/08
    Die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör, weil das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Beteiligten aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, erfordert keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 13.05.2009 - V B 37/08

    Ordnungsmäßigkeit einer Ladung: Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in offene,

    Ist ein Beteiligter nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden und wird der Termin gleichwohl in seiner Abwesenheit durchgeführt, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2008 VII B 49/08, BFH/NV 2009, 212).
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